Angebote gem. § 10 Jugendgerichtsgesetz (JGG)
Ambulante sozialpädagogische Angebote haben sich seit ihrer Einführung zu Beginn der 90er Jahre als Alternative zu freiheitsentziehenden Maßnahmen bewährt und konnten weitaus häufiger aus der Kriminalität herausführen, als repressive jugendgerichtliche Sanktionen.
Ausgrenzung und Einsperren führen eher zu einer Verfestigung krimineller Karrieren, statt sie
zu unterbinden.
Im Rahmen der pädagogischen Maßnahmen können die Jugendlichen und Heranwachsenden individuell, bedarfsgerecht und zielgerichtet unterstützt und gefördert werden.
Betreuungsweisungen
Die Betreuungsweisung ist eine Arrest vermeidende Einzelfallhilfe für straffällige Jugendliche und Heranwachsende mit der Zielsetzung, weitere Straftaten zu vermeiden.
Mit Hilfe der Betreuung sollen die jungen Menschen ganz individuell unterstützt werden, begangene Straftaten aufzuarbeiten, Entwicklungsprobleme zu bewältigen und eine realistische, zielgerichtete Lebensperspektive zu entwickeln. Sie erhalten Begleitung und Unterstützung in sämtlichen lebenspraktischen Bereichen, mit dem Ziel, sie zu Eigenverantwortlichkeit und Selbstständigkeit zu befähigen. Das Vorliegen eines tatsächlichen Betreuungsbedarfs und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit sind im Vorfeld abzuklären.
Die Jugendlichen und Heranwachsenden können vor der Hauptverhandlung freiwillig Termine bei uns wahrnehmen und werden dann von einer Mitarbeiterin des Vereins Knackpunkt zur Verhandlung begleitet.
Hier kann die Betreuungshelferin bereits Angaben über den bisherigen Kontakt und über die konkreten Betreuungsziele machen.
In der Regel finden sodann einmal wöchentlich vertrauliche Einzelgespräche statt – bei Bedarf oder in Krisensituationen auch mehr.
In regelmäßigen Abständen findet ein Austausch in Form eines Hilfeplangespräches mit der Betreuungshelferin, dem/der zuständigen Jugendhilfe im Strafverfahren und dem/derJugendliche(n)/ Heranwachsende(n) statt.
Der zuständige Jugendrichter erhält nach Abschluss der Betreuungsweisung einen ausführlichen Bericht über den Verlauf der Betreuungsweisung.
Die Betreuungsweisung ist eine sehr eingriffsintensive Maßnahme, die von den jungen Menschen vieles abverlangt. In den seltensten Fällen ist die Auferlegung von Sozialdiensten in Kombination mit einer Betreuungsweisung sinnvoll.
Jugendliche und Heranwachsende, die zuvor bereits oftmals über einen sehr langen Zeitraum ohne Beschäftigung oder Tagesstruktur waren, sind durch Sozialdienste nur schwer zu erreichen – vielmehr sollten in diesen Fällen die vorhandenen sehr guten Angebote der Tagesstrukturierenden Maßnahmen oder andere niedrigschwellige Angebote genutzt werden, um den Jugendlichen und Heranwachsenden wieder Halt in ihrem Leben zu geben und - mit Unterstützung - eine geeignete Zukunftsperspektive entwickeln zu können.
Soziales Training
Der Soziale Trainingskurs ist eine Arrest vermeidende sozialpädagogische Gruppenmaßnahme und richtet sich an straffällige Jugendliche und Heranwachsende mit der Zielsetzung weitere Straftaten zu vermeiden.
Die Teilnehmer müssen sich auf einen zwangsweise angeordneten gruppenpädagogischen Prozess einlassen – daher sind auch hier vor Verhängung der Maßnahme durch das Gericht, Informationsgespräche mit dem/derJugendlichen/Heranwachsende(n) zwingend notwendig.
Über einen festgesetzten Zeitraum von drei bis sechs Monaten erlernen die Teilnehmer im Schutzraum der Gruppe verschiedene Formen des sozialen Handelns, setzen sich mit ihren problematischen Verhaltensweisen auseinander und entwickeln Handlungsalternativen für die Zukunft.
Der Verein Knackpunkt bietet jährlich zwei Trainingskurse mit unterschiedlichen Schwerpunkten an. Im Bedarfsfall besteht auf Nachfrage ebenfalls die Möglichkeit ein Angebot für Tätergruppen anzubieten.
Anti-Gewalt-Training im Einzelsetting (AGT-ES)
Das AGT-ES ist eine deliktspezifische Behandlungsmaßnahme für Jugendliche und Heranwachsende aggressive Wiederholungstäter die im Einzelsetting durchgeführt wird.
Da der Verein Knackpunkt den Sozialen Trainingskurs „Anti-Gewalt-Training“ in den letzten Jahren aufgrund fehlender Zuweisungen, sowie struktureller Veränderungen innerhalb der JVA Iserlohn, nicht mehr anbieten konnte, wurde das Konzept der Gruppenarbeit auf Einzelsettings angepasst, sodass bereits im letzten Jahr das Anti-Gewalt-Training im Einzelsetting (AGT-ES), vereinzelt angeboten werden konnte.
Das Training umfasst einen Zeitraum von ca. 6 Monaten und wird im Rahmen der Einzelfallhilfe wöchentlich angeboten. Mindestalter: 16 Jahre.
Im Vorfeld findet ein Informationsgespräch mit dem/der Jugendlichen/Heranwachsenden statt. Voraussetzungen für die Teilnahme am AGT-ES sind ein Mindestmaß an Eigenmotivation, dem Training kognitiv und sprachlich folgen zu können sowie die Bereitschaft zur Verhaltensänderung.
Zielsetzung ist die Übernahme von Verantwortung für die begangenen Taten, sowie die Vermeidung weiterer Gewalttaten.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhält der Jugendrichter einen ausführlichen Abschlussbericht über den Verlauf der Maßnahme.
Das Training besteht aus folgenden Modulen:
- Informationsgespräch/ Klärung aller Fragen/ Vertragsunterzeichnung
- Entwicklung persönlicher Ziele
- Biografische Arbeit in Anlehnung an die Methode idealtypisch-vergleichender Einzelfallanalyse (MIVEA)
- Beziehungsmotive nach Rainer Sachse
- Bilanzierung (Kosten-Nutzen-Analyse)
- Deliktrekonstruktionen/ Entscheidungsketten
- Persönliche Risikofaktoren/ Wege aus dem Risiko
- Entwicklung von Handlungsalternativen
- Die Tat aus Sicht der Geschädigten
Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte
Knackpunkt e.V. Iserlohn und VSI Schwerte e.V.
- Ausschlusskriterium: Pädophile Neigungen
- Dauer: 3 Gruppensitzungen zzgl. eines Einführungs- und eines Abschlussgespräche
- aktuelle Termine:
Do: 04.05. 2023
- mind. 6 bis max. 10 Teilnehmende
- kostenlose Teilnahme für die TeilnehmerInnen aus den Städten Iserlohn, Hemer und Schwerte
- für TeilnehmerInnen aus anderen Zuständigkeitsbereichen, muss eine Teilnahmegebühr erhoben werden
- Zuweisung durch die Staatsanwaltschaft im Rahmen eines Diversionsverfahrens oder als richterliche Zuweisung durch das zuständige Amtsgericht als Urteil oder Beschluss
Das Sportprojekt wird ebenfalls einmal jährlich in Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe Hemer angeboten und richtet sich an Jugendliche und Heranwachsende, die bislang ihre Freizeit vollkommen unstrukturiert verbringen und nur wenig Zutrauen in ihre eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten aufweisen.
Über einen Zeitraum von drei Monaten (ca. 80 Stunden) erlernen die Teilnehmer durch die gemeinsamen Gruppenaktivitäten Teamfähigkeit, gegenseitige Rücksichtnahme, Respekt voreinander und Durchhaltevermögen in schwierigen Situationen.
Die Zielsetzung ist die Steigerung des Selbstbewusstseins und das Erlernen sozialer Kompetenzen. Insgesamt stehen 8 Plätze zur Verfügung – entweder im Rahmen einer bereits bestehenden Betreuungsweisung oder über direkte Zuweisung durch den Jugendrichter.
Nach Abschluss der Maßnahme erhält das Amtsgericht eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme.
Das Sportprojekt besteht aus folgenden Modulen:
- Informationsveranstaltung/ Klärung aller Fragen/ Vertragsunterzeichnung (mind. ein Elternteil muss an der Informationsveranstaltung teilnehmen)
- Erlebnispädagogischer Team-Trainings-Tag
- Exkursion der Heinrichshöhle/Hemer
- Ganztägige Kanu-Tour auf der Ruhr
- Eintägige Wanderung inkl. Besuch des Hochseilgartens "Freischütz" in Schwerte
- Einmal wöchentliches Training
Soziale Gruppenarbeit für Mädchen "Drinnen & Draußen"
In den letzten Jahren gab es einige strukturelle Veränderungen innerhalb der JVA Iserlohn. Seit 2022 sind lediglich Mädchen und Frauen dort inhaftiert. Da bereits seit mehreren Jahren eine äußert gute Kooperation zwischen dem Verein Knackpunkt und der JVA Iserlohn besteht, entwickelten die Psychologinnen und Sozialarbeiterinnen aus der JVA Iserlohn, gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen des Verein Knackpunkt, ein Konzept für eine Soziale Gruppenarbeit (SGA) ausschließlich für Mädchen im stationären und ambulanten Bereich.
Bereits im Jahr 2022 wurde die Soziale Gruppenarbeit in den Räumlichkeiten der JVA Iserlohn angeboten. Die SGA richtet sich an Mädchen im Alter von 16-21 Jahren, deren Schwierigkeiten darin bestehen, sich selbstbewusst und durchsetzungsstark von Dritten zu distanzieren. Des Weiteren sollen die Mädchen innerhalb der SGA lernen, für sich adäquate Strategien zu entwickeln, mit den eigenen Gefühlen und Problemen umzugehen, um dahingehend eine für sie langfristige und positive Lebensperspektive zu erarbeiten.
Dauer: ca. 3 Monate
Teilnehmerinnenanzahl: max. 8 Teilnehmerinnen (4 stationär/4 ambulant)
Zuweisung: richterliche Zuweisung
Inhalte:
- Stärkung des Selbstbewusstseins und des Selbstwertgefühls
- Erkennen der individuellen Stärken und Schwächen
- Auseinandersetzung mit der eigenen Biografie und dem eigenen Rollenbild
- Beziehungsmotive - Erfassung individueller Schutz- und Risikofaktoren
- Entwicklung und Erarbeitung von Problemlösungsstrategien
- Aufbau von emotionalen, sozialen und kognitiven Kompetenzen im Umgang mit den eigenen Gefühlen
Nach Abschluss der Maßnahme erhält das Amtsgericht eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme.